Nicht nur wegen der breiten Abstützung der Altersvorsorge wird die Schweiz für ihr 3 Säulen-Vorsorgesystem, welches die staatliche, berufliche und private Vorsorge umfasst, weltweit beneidet. Es bietet den Versicherten auch finanziell attraktive Gestaltungsspielräume.
Wer beispielsweise bis zum 31. Dezember in die Säule 3 a einzahlt, profitiert von einer Reihe von spürbaren steuerlichen Vorteilen. In Ergänzung zur ersten und zweiten Säule kommt ihr nämlich eine essenzielle wichtige und wachsende Bedeutung zu. Während die erste Säule der finanziellen Sicherung des Existenzbedarfs im Alter dient, vor einem Invaliditätsfall schützt und bei Todesfall die Hinterbliebenen mit dem Existenzminimum absichert, decken die gesetzlichen Pensionskassenrenten im Rahmen der zweiten Säule rund 60 bis 70 Prozent des zuletzt bezogenen Lohnes ab.
Angesichts des demographischen Wandels und der steigenden Lebenserwartung bieten diese beiden obligatorischen Bereiche jedoch keine ausreichenden finanziellen Mittel im Alter. Mit der freiwilligen, vom Bund und den Kantonen steuerlich geförderten 3a Vorsorge, die durch verschiedene Spar- und Versicherungslösungen individuell gestaltet werden kann, lässt sich die Vorsorgesituation aktiv verbessern und drohende Vorsorgelücken schliessen. Vorsorgesparen im Rahmen der Säule 3a ist deshalb elementar wichtig. Wie Erfahrungswerte zeigen, benötigt man im Alter rund 80% des letzten Lohns, was durch die gesetzlich vorgeschriebene 1. und 2. Säule wie oben schon erwähnt nicht erreicht wird. Dabei werden 3a-Sparer durch einen doppelten Spareffekt belohnt. Einerseits ist die Steuerersparnis signifikant, da man 3a Sparbeiträge bis zu einem Maximalbetrag voll von dem steuerbaren Einkommen abziehen und bei einem Jahreseinkommen von CHF 85'000.- bis zu CHF 2'500.- pro Jahr an Steuern sparen kann. Zudem kommt, dass Einzahlungen vom Einkommen abgezogen werden und das Vorsorgekonto 3a somit nicht in das Vermögen fällt.
Es lohnt sich also, die steuerlichen Vorteile durch Maximalbeträge für die Säule 3a voll auszuschöpfen. Für das laufende Jahr liegt dieser für erwerbstätige Angestellte mit Pensionskasse (2. Säule) bei CHF 6'883.- und selbständige Erwerbstätige ohne Pensionskasse bei 20% des Nettoerwerbseinkommens, bei maximal CHF 34'416.-. Angesichts der hartnäckig sich haltenden Tief- bzw. Negativzinsen ist es also dringend ratsam, sein Erspartes nicht auf einem Sparkonto zu parkieren, sondern die einzigartigen Vorteile des 3a Vorsorgesparens voll auszuschöpfen. Interessant noch ist der Aspekt, dass das in der Säule 3a angesparte Kapital im Sinne einer gebundenen Vorsorge für AHV-pflichtige Erwerbstätige zwar grundsätzlich der Altersvorsorge dient, in gewissen Fällen aber auch vorbezogen werden kann, wie beispielsweise für eine Hypothek zum Kauf eines Eigenheims oder für den Einstieg in die Selbständigkeit. Das 3a Vorsorge-Sparen bietet also schlagende Vorteile, die man im Sinne einer nachhaltigen Altersvorsorgestrategie nicht ignorieren sollte.
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